Ihr Urlaub liegt noch in weiter Ferne, doch Sie haben jetzt schon Ihr perfektes Reiseziel gefunden? Um noch ein schönes Zimmer im Hotel, oder einen Platz auf dem Schiff zu bekommen, haben Sie schon Monate im Voraus gebucht und alles bezahlt. Aber was ist, wenn in genau diesen Monaten etwas unerwartetes dazwischen kommt und Sie die Reise nicht antreten können? Ihr Geld ist dann entweder ganz weg oder Sie bekommen nur einen kleinen Teil zurück, weil die Stornokosten so hoch sind. Und, genau aus diesem und auch aus verschiedenen anderen Gründen sollten Sie über einen Reiserücktrittsversicherung Testsieger nachdenken, denn niemand kann so einfach Geld „verschenken“.
Erfahren Sie hier das wie, warum und weshalb – Antworten auf die häufigsten Fragen, die von Reisewilligen gestellt werden, damit es Ihnen in Zukunft nicht so geht, wie schon vielen Menschen vor Ihnen. Ein Reiserücktrittsversicherung Test und Vergleich zeigt Ihnen auch was zu beachten ist, wenn Sie sich dafür entscheiden mit einer Reiserücktrittsversicherung in Ihren nächsten Urlaub zu starten. Wir haben in diesem Ratgeber eine Tabelle und die wichtigsten Informationen anhand verschiedener Tests, Vergleiche und Kundenbewertungen aus dem Internet zusammengetragen, selber wurde nicht getestet.
Beste Reiserücktrittsversicherungen im Test-Vergleich
Was ist ein Reiserücktrittsversicherung Test?
Ein Reiserücktrittsversicherung Test sichert Sie gegen hohe Kosten einer Reisestornierung ab, wenn Sie Ihre Buchung aus bestimmten und in der Police angegebenen Gründen nicht wahrnehmen können. Reiseveranstalter müssen dafür sorgen, dass die gebuchten eisen auch gemacht werden, damit auch die Folgekosten, wie Unterkunft, Unternehmungen und was noch alles im Reiseangebot inklusive ist, auch beglichen werden können. Ist das nicht der Fall, werden Veranstalter in Ihren Stornogebühren immer teurer, je näher die Reisetermin rückt. Wundern Sie sich nicht, wenn Ihnen Ihre Versicherung oder das Reisebüro eine Reiserücktrittskostenversicherung anbieten. Reiserücktrittskosten und Reiserücktrittsversicherung sind ein und dasselbe und werden nur von verschiedenen Versicherern anders bezeichnet.
Sagt allerdings der Veranstalter eine Reise ab und Sie möchten die bereits eingezahlten Beiträge in Ihre Reiserücktrittsversicherung zurückerstattet bekommen, so geht das leider nicht. Die Gründe dafür sind, dass der Versicherer bereits eine Leistung erbracht hat, indem die Reiserücktrittsversicherung ab dem 1. Tag der Buchung gilt. Sie könnten das ggf. mit einem Widerruf geltend machen, aber nur innerhalb der gestetzlichen Widerrufspflicht – in diesem Fall wäre das innerhalb von 2 Wochen.
Reiserücktrittsversicherung Test-Arten
Es gibt verschiedene Arten einer Reiserücktrittsversicherung, denn es gibt ja auch verschiedene Arten zu reisen. Auch in der aktuellen Situation haben sich verschiedene Versicherer darauf eingestellt und reagiert. Somit sind bei vielen Tarifen dementsprechende Ergänzungen erfolgt.
Die Reiserücktrittsversicherung für eine Urlaubsreise:
Generell können Reiserücktrittsversicherungen einzeln, in einem vom Versicherer zusammengestellten Paket oder mit zusätzlichen Versicherungen, die Sie sich ausgewählt haben abgeschlossen werden. Außerdem gibt es die Optionen mit oder ohne Selbstbeteiligung (in der Fachsprache auch Selbstbehalt genannt).
Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung:
Haben Sie eine Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen, dann können Sie, wenn Sie einen Rücktritt Ihrer Reise vornehmen müssen, sicher sein, dass Ihnen alle Kosten erstattet werden.
Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung:
Mit einer abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung müssen Sie auf einen gewissen Prozentsatz Ihrer bereits gezahlten Kosten verzichten. In welcher Höhe das liegen würde entscheidet der abgeschlossene Betrag Ihrer Selbstbeteiligung. Wenn Sie eine Reiseversicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen haben und der Fall tritt ein, dass Sie kurzfristig von der Reise zurücktreten müssen, verlieren Sie im Endeffekt viel mehr Geld als Ihnen lieb ist.
Stellen Sie sich ggf. Ihr Versicherungspaket selbst zusammen. Pakete, die Sie von Ihrem Versicherer präsentiert, bzw. angeboten bekommen, enthalten oftmals Dinge, die Sie für Ihre Urlaubsabsicherung nicht brauchen und zahlen dafür unnötig Beiträge.
Die Reiserücktrittsversicherung für eine Schiffsreise:
Sie haben schon lange vor Ihrem eigentlichen Urlaub diese Kreuzfahrt oder gar eine Weltreise gebucht und bezahlt? Um so ärgerlicher ist es, wenn Sie kurz vor Reisebeginn krank werden oder unabkömmlich sind, sodass Sie von der Reise zurücktreten müssen. Ihre Freude, die Sie die Monate vorher hatten, die Spannung, bis der Abreisetermin endlich da ist – und nun das. Zu allem Ärger darüber kommt dann auch noch hinzu, dass Sie nur einen winzigen Teil der schon bezahlten Kosten oder überhaupt nichts erstattet bekommen.
In dem Fall sind Sie mit einer Reiserücktrittsversicherung ohne Selbsbeteiligung auf der sicheren Seite.
Aber auch hierbei haben Sie wieder mehrer Optionen, um ganz sicher zu gehen.
Reiserücktrittsversicherung inklusive Reiseabbruchsversicherung:
Wenn Sie sich im Vorfeld schon für eine Reiserücktrittsversicherung entschieden haben, dann ist das schon sehr gut. Denn, für den Fall, dass Sie vor Reisebeginn Ihre langersehnte Kreuzfahrt stornieren müssen, haben Sie keine finanziellen einbußen. Sollten Sie allerdings während der Schiffsreise zum Beispiel unerwartet eine Seekrankheit erleiden oder möchten die Fahrt aus einem anderen, aber triftigen Grund abbrechen, greift die pure Reiserücktrittsversicherung nicht, denn ie haben die Reise schon angetreten.
Reiserücktrittsversicherung ohne Reiseabbruchsversicherung:
Sie haben sich für eine Reiserücktrittsversicherung ohne Reiseabbruchsversicherung entschieden, weil Sie dabei ein paar Cent sparen? Jetzt stellen Sie sich vor, dass genau dieser Fall eintritt, bei dem Sie sich wünschen würden, dass Sie die Reiseabbruchsversicherung mit dazu gebucht hätten. Das wäre aber am falschen Ende gespart, denn es würden viel mehr Verluste auf Sie zukommen, als Sie an einer Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung gespart haben.
Man muss immer mit dem ungewöhnlichsten eintreten aller Fälle rechnen und ist besser geschützt, wenn man auf alle Eventualitäten vorbereitet ist.
Reiserücktrittsversicherung für eine Studienreise und Klassenfahrten:
Einige Anbieter für Reiserücktrittsversicherungen haben speziell für Studentenreisen und Klassenfahrten Versicherungen entwickelt. So können sich die Lehrer und die Schüler bei Klassenfahrten gezielt absichern. Die Versicherung greift aber nicht nur in den Zeiten der Aufsicht, sondern auch während der Nachtruhe oder wenn die Schüler und Studenten auf eigene Faust die Stadt in dem fremdem Land erkunden. Zumeist wird die Reiserücktrittsversicherung für Schüler und Studenten in einem gut geschnürten Paket angeboten, in dem sich zusätzlich unter anderem noch eine Reiseunfall- und eine Reisehaftpflichtversicherung befinden.
Reiserücktrittsversicherung für Reisegruppen:
Wenn Sie in einer Gruppe verreisen möchten und wollen sich optimal absichern, dann können Sie die gesamten Mitreisenden über eine Reiseversicherung versichern. Das ist günstiger für jeden einzelnen und spart einiges an Aufwand. Meistens plant und bucht man solche Reisen lange im Voraus, sodass unbedingt eine Reiserücktrittsversicherung enthalten sein sollte.
Reiserücktrittsversicherung – Deutschlandreisen:
Auch wenn Sie innerhalb von Deutschland verreisen möchten und haben Ihr Reiseziel schon im Voraus gebucht, kann etwas dazwischen kommen. Sogar in Zeiten einer Pandemie können Sie nicht davon ausgehen, dass Sie den vollen Preis der Reise zurück erstattet bekommen. Auch innerhalb des Heimatlandes können teure Stornokosten anfallen, die es gilt, soweit wie möglich zu vermeiden.
Mit der Deutschland Reiseversicherung haben Sie die Möglichkeit, eine optimale Absicherung zu bekommen. Wenn Sie nicht alles benötigen, was Ihnen in den zusammengestellten Paketen angeboten wird, können Sie auch nur eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Bei kurzfristiger Absage, bspw. wenn Sie oder einer Ihrer Mitreisenden krank geworden ist, haben Sie Aussicht auf 100%ige Rückerstattung des Buchungspreises.
Ist eine Reiserücktrittsversicherung sinvoll?
Reiserücktrittsversicherungen aus diversen Tests und Vergleichen sind auf alle Fälle sinnvoll, wenn Sie lange im Voraus gebucht haben oder die Reise sehr kostspielig ist oder beides zusammen. Wenn Sie sich heute dazu entscheiden, dass Sie einen Wochenendtrip zu Verwandeten oder Bekannten an die Nordsee machen, werden Sie dafür keine Reiserücktrittsversicherung oder gar ein komplettes Paket einer Reiseversicherung brauchen.
Haben Sie allerdings ein teures Hotel am Ende der Welt gebucht, dann wäre es eher ratsam eine Reiseücktrittsversicherung abzuschließen. Auch für Familien mit Kindern spricht alles für eine Reiserücktrittsversicherung, ggf. auch für eine Reiseabbruchsversicherung, denn wer kleine Kinder hat weiß, dass alles passieren kann.
Die Kosten dafür sind Gold wert, falls Sie von Ihrer Reise zurücktreten müssen, weil Sie krank geworden sind oder ein Todesfall in Ihrer Familie ist. Ohne Reiserücktrittsversicherung bekommen Sie vielleicht (wenn Sie Glück haben) eine kleinen Prozentsatz Ihrer Reisekosten zurück erstattet. Gerade bei teuren Reisen sind die Stornokosten um so höher, sodass zum Schluss vielleicht auch gar nichts übrig bleibt, was Sie erstattet bekommen können.
Vorteile:
Der Vorteil einer Reiserücktrittsversicherung ist, dass Sie im Falle eines Rücktritts von Ihrer lange schon gebuchten Urlaubsreise, eine volle Kostenerstattung zu erwarten haben. Auch für Reisegruppen, Studenten- und Klassenfahrten und manchmal auch im Paket mit einer Reiseunfall- und einer Reiseabbruchsversicherung sind Sie optimal abgesichert.
- Kostenerstattung bis zu 100 % – bei einer Police ohne Selbstbeteiligung
- Keine bis geringe Stornokosten
- Bei Reiserücktrittsversicherung inklusive einer Reiseabbruchsversicherung sorgt dafür, dass Sie die Kosten auch erstattet bekommen, wenn Sie Ihren Urlaub schon angetreten haben
- Auch bei einem Rücktritt innerhalb einer Reisegruppe können Sie die Stornokosten erstattet bekommen.
Allerdings müssen Sie mit Namen in der Police aufgeführt sein und der Kostenanteil, der Anteil, welchen Sie für die Reise bezahlt haben, muss ersichtlich sein
Nachteile:
- Gilt nur für die Reise, für die Sie die Police abgeschlossen haben
- Ein Rücktrittsgrund ist meistens in der Police festgelegt: „Wegen unerwarteter, schwerer Krankheit…“, was dann eine Auslegungssache des Anbieters der Reiserücktrittsversicherung ist
- Nur Teilkostenübernahme bei einer Police, die mit Selbkostenanteil abgeschlossen wurde
Das ist im Reiserücktrittsversicherung Test wichtig
Beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist es wichtig zu wissen, dass Sie sie möglichst ohne Selbstbeteiligung abschließen sollten. Der Beitrag erhöht sich dann zwar gering, rechnet sich aber im Schadensfall ungemein. Die Stornokosten des Reiseveranstalters können sehr hoch sein und mit einer Selbstbeteiligung tragen Sie davon ca. 20 %, was üblich ist.
Auch die Fristen für den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung im Test sollten beachtet werden, da Sie sonst nicht berücksichtigt und geltend gemacht werden kann. In der Regel sind es 30 Tage bevor Sie die Reise antreten.
Abgedeckte Leistungen in externen Tests
Die Reiserücktrittsversicherung greift bei korrektem Abschluss, wenn Sie oder ein mitreisendes Familienmitglied (bei Gruppenversicherung ein Mitreisender) unerwartet schwer erkrankt, Sie Ihren Job verloren haben oder eine neue Anstellung antreten müssen (nicht bei allen enthalten) oder ein Todesfall in Ihrer Familie zu beklagen ist.
Mittlerweile reagieren viele Versicherer dahingehen, dass Sie eine Klausel für Pandemie (wie Covid) Erkrankungen in der Reiserücktrittsversicherung enthalten haben. Allerdings ist sie nicht dafür vorgesehen, dass die Angst an einer Pandemie Erkrankung ein Grund für den Reiserücktritt wäre.
Sollten Sie, während Sie auf den Reisebeginn gewartet haben schwanger geworden sein, können Sie auch das als Rücktrittsgrund versichern lassen. Aber auch das ist nicht die Regel, sondern sollte explitid nachgefragt werden.
Die Kostenübernahme bei Stornierung richtet sich auf Fluggesellschaften, Schiffs- und andere Reiseveranstalter und Anbietern von Mietwagen. Einige Anbieter haben im Test-Vergleich in Ihren Reiserücktrittsversicherungen auch eine mögliche Umbuchung des Reisetermins enthalten.
Länder Abdeckung der Reiserücktrittsversicherung Test
Im Prinzip sind alle Europäischen Länder und die ganze Welt abgedeckt. Außer, dass Sie für ein bestimmtes Land oder bestimmte Länder die Police für eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben. Haben Sie die Reiserücktrittsversicherung innerhalb einer Reiseversicherung oder einer Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, können Sie eine globale Versicherung abschließen und sind somit auch weltweit abgesichert.
Wann kann man sich das Geld für eine Reiserücktrittsversicherung sparen?
Manchmal ist eine Reiserücktrittsversicherung schon im Preis der Reise enthalten. Das ist zumeist bei Gruppenreisen, Klassenfahrten oder Fahrten mit seiner Mannschaft der Fall. Fragen Sie aber bei der Buchung der Reise vorsichtshalber nach, um ganz sicher zu gehen.
Wenn Sie bspw. nicht die komplette Reise, sondern nur den teuren Flug versichert haben, ist das in vielen Fällen auch doppelt bezahlt. Im Falle, dass Sie die Reise nicht antreten könnten, können Sie auf jeden Fall die Steuern und Gebühren von der Fluggesellschaft zurück verlangen, was diese Ihnen auch anstandslos auszahlen.
Wissen Sie schon sehr zeitig, dass Sie Ihren Flug stornieren müssen, besteht sogar die Chance, dass Sie das komplette Ticket erstattet bekommen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Fluggesellschaft Ihren stornierten Platz an einen anderen Fluggast verkaufen können und somit keinen Verlust machen.
Reiserücktrittsversicherung buchen
Sie möchten verreisen und eine Reiserücktrittsversicherung abschließen? Für alle Fälle? Aber Sie wissen nicht genau wie und wo Sie das tun können? Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.
Vor Ort
Sie können bei der Buchung Ihrer Urlaubsreise direkt im Reisebüro eine Reiserücktrittsversicherung mit dazu buchen. Allerdings ist das weniger empfehlenswert, da diese meist teuer sind. Bei vielen Versicherungen, mit einer Filiale in Ihrer Nähe, können Sie auch nachfragen, um eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Online einen Reiserücktrittsversicherung Testsieger buchen
Auch ein Reiserücktrittsversicherung Testsieger ist schnell und einfach über Ihren PC zu Hause abzuschließen. Haben Sie bedenken, dass Sie online nicht wirklich oder nicht richtig beraten werden können, kann Ihnen dies von vorn herein genommen werden.
Durch die Einrichtung von Chatfunktionen können Sie sich mit einem Mitarbeiter unterhalten oder sich auch telefonisch mit oder ohne Videofunktion ausgiebig beraten lassen. Vergleichen Sie ohne, dass es einen Büroschluss gibt und entscheiden sich dann für die Reiserücktrittsversicherung, die Ihnen in allen Punkten am besten zusagt.
Reiserücktrittsversicherung Alternativen
Eine der einfachsten Alternativen ist, wenn Sie Mitglied beim ADAC sind. Mit dieser Reiserücktrittsversicherung sind allemöglichen Reisen versichert.
So zum Beispiel:
- Schiffs- und Flugreisen
- Pauschalreisen
- Einzelne Miet- und Transportleistungen
- Bahnfahrten,
- Übernachtungen und Frienwohnungen
- Schülerreisen, die selbst bezahlt wurden
Allerdings versichert die Reiserücktrittsversicherung des ADAC keine Geschäftsreisen.
FAQ
Hat die Stiftung Warentest Reiserücktrittsversicherung Test getestet?
Ja. Die Tests der Stiftung Warentest werden jährlich gemacht. Man kann sich entweder bei der Stiftung Warentest direkt oder auf einer seiner Testseiten erkundigen, wie die ein oder andere Versicherung abgeschlossen hat.
Neuabschluss einer Reiserücktrittsversicherung – was muss ich dabei beachten?
Sie können Ihren Reiserücktrittsversicherung jederzeit neu beantragen, sofern der zuvor abgeschlossene Vertrag abgelaufen oder gekündigt ist.
Zu beachten wäre momentan allerdings, dass es wegen der weltweiten Pandemie (Covid-19) noch zahlreiche Reisewarnungen für die Reisen außerhalb des EU / Schengen – Gebietes bestehen. Es wird davon abgeraten, nicht unbedingt notwendige Tourismus – Reisen stattfinden zu lassen. Sollten Sie dennoch fahren wollen, können Sie sich beim Auswärtigen Amt über die Lage der Länder erkundigen, in die Sie reisen möchten.
Was muss man derzeit beachten, wenn man eine Reise nicht antreten kann, die bereits gebucht war?
Bei Pauschalreisen ist das so eine Sache. Das beste ist, dass Sie sich bei dem Reiseveranstalter kundig machen, ob es eine Lösung dafür gibt. Meist entscheiden sie kulant und erstatten Ihnen den Reisepreis zurück. Sie können auch eine Umbuchung des eigentlichen Termins auf später erfragen, wenn sich die Situationen gebessert haben.
Bei Individual – Reisen nehmen Sie am besten auch zu Ihrem Reiseveranstalter, bzw. Vertragspartner Kontakt auf, bei dem Sie die Reise gebucht haben. Fragen Sie nach, ob die Leistung (also die Reise) erbracht werden kann. Sollten Sie für sich entscheiden, dass Sie unter den gegebenen Umständen nicht verreisen möchten, obwohl Sie wissen, dass das keine Gründe für eine Stornierung mit Rückerstattung sind, versuchen Sie mit dem Leistungsträger eine einvernehmliche und kulante Lösung des Problems zu finden.
Erkrankung an Corona, bevor die Reise losgeht – kann ich die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen?
Da streiten sich mittlerweile die sogenannten Geister. Im Regelfall sind Sie nur im Versicherungsanspruch, wenn es als Grund für einen Rücktritt versichert ist, also explizid in Ihrer Police steht. Seit dem Covid-19 als Pandemie gilt, ist es bei den meisten Versicherern keine unerwartete, schwere Erkrankung mehr, denn in einer Epedemie oder gar Pandemie ist mit einer Ansteckung, ergo Erkrankung zu rechnen und damit nicht mehr unerwartet.
Wenn eine Reisewrnung des Auswärtigen Amtes ausgesprochen ist – kann ich meinen Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung geltend machen?
Ich möchte meine Urlaubsreise aus Angst vor einer Ansteckung mit Covid-19 absagen – kann ich dafür die Reiserücktrittsversicherung geltend machen?
Leider ist das kein versichertes Ereignis, wenn Sie theoretisch Angst vor einer Ansteckung haben. Somit bekommen Sie keine Leistung Ihrer Reiserücktrittsversicherung gezahlt. Wenn Sie dennoch von Ihrer Reise zurück treten möchten (was Ihr gutes Recht ist) bleiben die Stornokosten allerdings an Ihrer Tasche hängen.
Was ist, wenn in dem Land, wo ich meinen Urlaub verbringen möchte, Einreiseverbot herrscht? Kann ich in dem Fall auf meine Reiserücktrittsversicherung zurückkommen?
Leider ist auch in diesem Fall die Reiserücktrittsversicherung, für bestimmte Nationalitäten, nicht für die Auszahlung der Kosten zuständig. Generell gilt für Reisende, die Ihre Fahrt in den Urlaub nicht antreten können, sich mit dem Veranstalter oder dem Anbieter der Reise in Verbindung zu setzen. Vielleicht wird Ihnen eine kulante und für jeden zufriedenstellende Lösung angeboten.
Muss ich eine Reiserücktrittsversicherung immer und unbedingt mit anderen Bausteinen einer Reiseversicherung buchen?
Nein, auf keinen Fall. Wenn es Ihnen sinnvoll erscheint, dass Sie außer der Reiserücktrittsversicherung auch eine Reisekranken- und eine Reiseabbruchsversicherung abschließen möchten, dann ist das Ihre Entscheidung und auch für Sie sinnvoll. Sie können aber die Reiserücktrittsversicherung allein und ohne weiteren Zusätze abschließen.
Wie ist das mit einer Reiserücktrittsversicherung, wenn eine Schulklasse bei einer Klassenfahrt einen Lehrausfall hat?
Bei einer Schulklasse sollte zusätzlich zu der Gruppenversicherung eine Lehrerausfallversicherung abgeschlossen werden, dann sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie eine Klassenfahrt stornieren müssen.
Eine Gruppenversicherung kommt bei Gruppenreisen bei einer Stornierung, aus Gründen, die in der Police verankert sind, grundsätzlich zum Tragen.
Kann oder sollte ich bei Reiserücktrittsversicherung noch andere Bausteine dazu buchen?
Bei Reisen, die vor langer Zeit gebucht wurden, natürlich eine Reiserücktrittsversicherung zu haben. Auch, wenn Sie mit Kindern unterwegs sind, weiß man nicht so genau, was dazwischen kömmen kann. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass eine Reiserücktrittsversicherung nur greuft, wenn Sie vor dem eigentlichen Reisebeginn die Reise absagen müssen und zwar aus triftigen und in der Police festgehaltenen Gründen. Ratsam wäre in dem Fall, dass Sie zusätzlich eine reisekranken- und eine Reiseabbruchsversicherung dazu nehmen, denn es können auch unerwarte Umstände dazu führen, dass eines Ihrer Kinder während der Reise krank wird oder Sie aus diesem Grund den Urlaub vielleicht auch gänzlich abbrechen müssen. Die Reiserücktrittsversicherung kommt in dieser Situation nämlich nicht zum tragen.
Erkundigen Sie sich einfach bei Ihrem Anbieter, bzw. Versicherer und entscheiden zusammen, was für Sie das beste Paket wäre.
Ansonsten sollten Sie allein entscheiden, was Sie brauchen und was nicht. Lassen Sie sich auf alle Fälle beraten und vergleichen Sie ggf. mehrere Anbieter miteinander, denn sowohl Angebot, wie auch Preis können von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein.
Was sollte ich bei einem Vertragsabschluss einer Reiserücktrittsversicherung beachten?
Die meisten Reiserücktrittsversicherungen sind für den einmaligen Schutz einer Reise gedacht. Möglich ist der Reiserücktrittsschutz bis zu 30 Tagen vor Beginn der Reise, bei den meisten Tarifen. Ist der Fall so, dass die 30 Tage vor dem Reisebeginn und nach dem Abschluss der Versicherung nicht eingehalten werden können, sind in den meisten Tarifen auch Fristen enthalten, die den Schutz trotzdem gewähren, wenn die Reiserücktrittspolice zu einer bestimmten Frist, nach Buchung der Reise, abgeschlossen wurde. Welche Fristen das sind, können Sie den jeweiligen Vertragsbedingungen entnehmen.
Gibt es Verträge zu einer Reiserücktrittsversicherung, die für mehr Reisen in einem Jahr gülig sind?
Es gibt natürlich Jahresversicherungen, die Ihnen ermöglichen, mehrmals im Jahr für einen Reiserücktritt abgesichert zu sein. Achten Sie allerdings darauf, dass Sie dabei eine feste Laufzeit festlegen. Ansonsten könnte es passieren, dass Sie dauerhaft an den Anbieter der Reiserücktrittsversicherung gebunden sind und eine bestimmte Zeit für die Kündigung einhalten müssen.
In manchen Fällen kann eine Jahresversicherung eine günstigere Variante zur einzeln abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung sein. Wenn dem so ist, Sie diese Versicherung aber nur einmal benötigen, dann kündigen Sie sie direkt wieder, wenn Ihre Reise beendet und Sie wieder zu Hause sind. Trotz der Kündigung sind Sie noch bis zum Ablauf des Versicherungsjahres geschütz, müssen aber keine Sorgen machen, dass Sie die Kündigung vergessen oder die Versicherung automatisch ein Jahr weiter läuft.
Fazit
Bei allen Reisen, die Sie im Voraus buchen und / oder die recht kostspielig sind, sollten Sie nicht auf die Absicherung durch eine Reiserücktrittsversicherung aus einem Test verzichten. Im Falle, dass Sie tatsächlich nicht reisen können, vor allem aus den in der Police festgeschriebenen Gründen, können Sie die Kosten bis zu 100 % erstattet bekommen. Auch wenn Sie Kinder, vor allem kleine Kinder, mit auf Reisen nehmen, kann immer etwas unvorhergesehenes dazwischen kommen, warum Sie die Reise nicht antreten können. Man kann nichts voraus sehen und sollte deswegen eine gewisse Vorsorge treffen. Die Angebote sind ja da und die Welt kosten Sie auch nicht, wenn Sie sich überlegen, auf wieviel Geld Sie verzichten müssten, wenn die Reise storniert werden muss.
Alle Anbieter aus unserem Reiserücktrittsversicherung Test-Vergleich sind zu empfehlen.